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Autofahrer aufgepasst: Umweltzonen in Frankreich!

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Auch in Frankreich gibt es in einigen Städten Umweltauflagen für Autofahrer. Das Mitführen einer Umweltplakette ist in Städten wie Paris, Lyon oder Grenoble schon heute Pflicht. Weitere Städte sollen folgen. Wenn Sie also demnächst mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind, sollten Sie sich u.U. eine passende Umweltplakette besorgen – ansonsten wird’s teuer!


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Autofahrer aufgepasst: Umweltzonen in Frankreich!

Kein Aprilscherz: Umweltzonen in Frankreich seit 1. April

Im April 2017 haben die französischen Großstädte Paris, Lyon und Grenoble Umweltzonen eingerichtet. Weitere Städte haben bereits angekündigt, ebenfalls eigene Umweltzonen auszuweisen und werden wohl ab Herbst 2017 nachziehen. Wie man es auch von deutschen Städten kennt, benötigt man eine gültige Umweltplakette am Fahrzeug, will man in eine der ausgewiesenen Umweltzonen fahren. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 135,- Euro rechnen!

Die Umweltplaketten heißen in Frankreich „Vignette Crit’Air“ und kosten 4,80 Euro. Zum Glück können sie vorab im Heimatland über das Internet bestellt werden, so dass die lästige Pflicht des Vignettenkaufs an französischen Autobahnraststätten ausbleibt. Die Vignetten gibt es z.B. auf der Seite certificat-air.gouv.fr. Die Seite steht allerdings nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. Wer die Vignette über die deutschsprachige Seite crit-air.fr bestellt, muss mit Kosten von 29,65 Euro rechnen.


Umweltzonen rund um das Butterhäuschen

Was bedeuten die Umweltzonen für Ihren Ferienhaus-Urlaub an der Côte d’Azur? Gibt es möglicherweise Umweltzonen in der Nähe des Butterhäuschens? Nein, aktuell ist das nicht der Fall. Einige französische Städte wollen jedoch in den kommenden Jahren Umweltzonen einführen, darunter auch Cannes (Marseille, Toulon und Nizza hingegen planen derzeit noch keine Umweltzonen). Einem Besuch in Cannes steht aber auch ohne gültige Umweltplakette nichts entgegen, denn Umweltzonen in Frankreich stellen kein generelles Fahrverbot dar. Vielmehr sind sie als zeitlich befristetes Fahrverbot zu verstehen, welches i.d.R. nachts von 20.00 bis 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ausgesetzt wird. In dieser Zeit können auch Fahrzeuge ohne Vignette in der Umweltzone fahren. Weitere, sehr ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den deutschsprachigen Internetseiten von www.green-zones.eu und www.france.fr.


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Herzliche Grüße,

Friederike & Andreas Schumann

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